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Hier findest du alle Posts des Threads haltung-von-formica-s-str-aus-dem-ausland.


Post 34214 -

Hi,


es wird ja immer mal wieder heiß diskutiert, ob man Formica s. str. (die, wie wir ja wissen, bei uns geschützt sind) halten darf, falls man eine Königin bzw. Kolonie aus einem Land hat, wo sie nicht geschützt sind.


Zu dem Zweck hatte ich letztes Jahr eine Anfrage beim Bundesamt für Naturschutz gestellt. Ich wollte wissen, welche Nachweise man benötigt, wenn man eine solche Kolonie von einem Sammler aus dem Ausland erhält. In meinem fiktiven Fall ging es um Polen.


Diese Antwort erhielt ich:


für Arten, die in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt sind, besteht grundsätzlich nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein Besitz- und Vermarktungsverbot.

Eine Ausnahme dieser Verbote gilt für innereuropäische Exemplare nur, wenn Sie einen Nachweis der Zucht haben oder nachgewiesen werden kann, dass die Tiere legal der Natur entnommen wurden.
Die legale Naturentnahme kann in dem von Ihnen genannten Fall z. B. in einer offiziellen Fangerlaubnis für den polnischen Sammler bestehen oder der Erklärung einer polnischen Naturschutzbehörde, dass diese Tiere nach polnischem Recht nicht geschützt sind.

Eine Ausnahme der Verbote nach § 45 BNatSchG besteht ebenfalls, wenn die in der Anlage 1 der BArtSchV aufgeführte Art direkt aus einem Drittland (nicht EU-Land) eingeführt wurde.


Also benötigt man bei EU-Ländern:



Bei nicht EU Ländern genügt sogar der Nachweis, dass diese Art aus diesem Land eingeführt wurde.


EDIT:
Folgendes habe ich im Ameisenportal im Bezug auf meinen Thread gelesen:


Sinn des bestehenden „Besitz- und Vermarktungsverbotes" ist es unter anderem zu unterbinden, dass nach einer (angeblich) legalen Einfuhr von Waldameisen keine Kontrolle mehr möglich wäre, ob im Handel erworbene Tiere tatsächlich importiert wurden, oder ob nicht dann doch in Deutschland widerrechtlich gesammelte Tiere zusätzlich verkauft würden.


Das ist natürlich nicht korrekt. Weil eine Kontrolle schwer ist, gibt es ja die Nachweispflicht bei geschützten Arten. Der Halter muss den Nachweis erbringen, dass die Art legal erworben wurde.


Kann er dies nicht, hat er ein Problem und muss evtl. mit einem Bußgeld rechnen. Bei anderen Tierarten funktioniert das seit Jahren recht problemlos. Z. B. stellt bei Feuersalamandern, der Züchter einen entsprechenden Nachweis aus, der dann bei einer Behörde auf Wunsch vorgelegt werden kann. Letztlich ist es bei Ameisen auch nicht anders, sowohl Formica s. str. wie auch Amphibien sind in Deutschland geschützt.


Wie man sieht ergibt sich das Problem überhaupt nicht der erschwerten Kontrolle, weil man die Pflicht des Nachweises dem Halter auferlegt hat.


Hi,


es wird ja immer mal wieder heiß diskutiert, ob man Formica s. str. (die, wie wir ja wissen, bei uns geschützt sind) halten darf, falls man eine Königin bzw. Kolonie aus einem Land hat, wo sie nicht geschützt sind.


Zu dem Zweck hatte ich letztes Jahr eine Anfrage beim Bundesamt für Naturschutz gestellt. Ich wollte wissen, welche Nachweise man benötigt, wenn man eine solche Kolonie von einem Sammler aus dem Ausland erhält. In meinem fiktiven Fall ging es um Polen.


Diese Antwort erhielt ich:


für Arten, die in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgeführt sind, besteht grundsätzlich nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein Besitz- und Vermarktungsverbot.

Eine Ausnahme dieser Verbote gilt für innereuropäische Exemplare nur, wenn Sie einen Nachweis der Zucht haben oder nachgewiesen werden kann, dass die Tiere legal der Natur entnommen wurden.
Die legale Naturentnahme kann in dem von Ihnen genannten Fall z. B. in einer offiziellen Fangerlaubnis für den polnischen Sammler bestehen oder der Erklärung einer polnischen Naturschutzbehörde, dass diese Tiere nach polnischem Recht nicht geschützt sind.

Eine Ausnahme der Verbote nach § 45 BNatSchG besteht ebenfalls, wenn die in der Anlage 1 der BArtSchV aufgeführte Art direkt aus einem Drittland (nicht EU-Land) eingeführt wurde.


Also benötigt man bei EU-Ländern:



Bei nicht EU Ländern genügt sogar der Nachweis, dass diese Art aus diesem Land eingeführt wurde.


EDIT:
Folgendes habe ich im Ameisenportal im Bezug auf meinen Thread gelesen:


Sinn des bestehenden „Besitz- und Vermarktungsverbotes" ist es unter anderem zu unterbinden, dass nach einer (angeblich) legalen Einfuhr von Waldameisen keine Kontrolle mehr möglich wäre, ob im Handel erworbene Tiere tatsächlich importiert wurden, oder ob nicht dann doch in Deutschland widerrechtlich gesammelte Tiere zusätzlich verkauft würden.


Das ist natürlich nicht korrekt. Weil eine Kontrolle schwer ist, gibt es ja die Nachweispflicht bei geschützten Arten. Der Halter muss den Nachweis erbringen, dass die Art legal erworben wurde.


Kann er dies nicht, hat er ein Problem und muss evtl. mit einem Bußgeld rechnen. Bei anderen Tierarten funktioniert das seit Jahren recht problemlos. Z. B. stellt bei Feuersalamandern, der Züchter einen entsprechenden Nachweis aus, der dann bei einer Behörde auf Wunsch vorgelegt werden kann. Letztlich ist es bei Ameisen auch nicht anders, sowohl Formica s. str. wie auch Amphibien sind in Deutschland geschützt.


Wie man sieht ergibt sich das Problem überhaupt nicht der erschwerten Kontrolle, weil man die Pflicht des Nachweises dem Halter auferlegt hat.



Post 34242 -

Daher meine ich, dass unabhängig von gesetzlichen Regelungen die Haltung von hügelbauenden Waldameisen kaum sinnvoll sein kann, es sei denn man hat wirklich den Platz und die Zeit, um eine Kolonie so zu versorgen, dass sie kein unterversorgtes Schattendasein fristet - ansonsten tut man weder sich selbst noch den Tieren einen Gefallen.


Da hast Du natürlich recht. Allerdings trifft das ja auch auf einige andere Arten zu, die man hält (Blattschneiderameisen, Polyrhachis dives, Oecophylla smaragdina usw.).


Selbst bei größeren Camponotus, die zwar keine 1000000+ Tiere erreichen werden, aber dafür entsprechend große Tiere ausbilden, kann man sich fragen, wie viel die Haltung letztlich noch bringt, wenn man in einem großen nur noch Ameisen sieht und kaum noch Bodengrund.


Formica sanguinea wäre sicher auch eine gute Alternative, die kommen sowohl von der Gründung wie dem Verhalten den großen hügelbauenden Waldameisen doch schon recht Nahe und deren Kolonien bleiben auch relativ klein (max 10000 laut Seifert).


Ziel meines Beitrags war es einfach etwas Licht in das Dunkel der Erfordernisse zu bringen, die nötig wären, damit man Waldameisen legal halten kann.


Eine weitere Möglichkeit, über die ich mich noch nicht informiert habe, wäre die Genehmigung von der entsprechenden Naturschutzbehörde. Es wäre evtl. auch sinnvoll, mal nachzufragen, wie schwer es ist eine solche für eine Gyen zu erhalten.


Falls die Kolonie dann zu groß für die Haltung wird, könnte man diese ja einfach entsprechend auswildern.


Daher meine ich, dass unabhängig von gesetzlichen Regelungen die Haltung von hügelbauenden Waldameisen kaum sinnvoll sein kann, es sei denn man hat wirklich den Platz und die Zeit, um eine Kolonie so zu versorgen, dass sie kein unterversorgtes Schattendasein fristet - ansonsten tut man weder sich selbst noch den Tieren einen Gefallen.


Da hast Du natürlich recht. Allerdings trifft das ja auch auf einige andere Arten zu, die man hält (Blattschneiderameisen, Polyrhachis dives, Oecophylla smaragdina usw.).


Selbst bei größeren Camponotus, die zwar keine 1000000+ Tiere erreichen werden, aber dafür entsprechend große Tiere ausbilden, kann man sich fragen, wie viel die Haltung letztlich noch bringt, wenn man in einem großen nur noch Ameisen sieht und kaum noch Bodengrund.


Formica sanguinea wäre sicher auch eine gute Alternative, die kommen sowohl von der Gründung wie dem Verhalten den großen hügelbauenden Waldameisen doch schon recht Nahe und deren Kolonien bleiben auch relativ klein (max 10000 laut Seifert).


Ziel meines Beitrags war es einfach etwas Licht in das Dunkel der Erfordernisse zu bringen, die nötig wären, damit man Waldameisen legal halten kann.


Eine weitere Möglichkeit, über die ich mich noch nicht informiert habe, wäre die Genehmigung von der entsprechenden Naturschutzbehörde. Es wäre evtl. auch sinnvoll, mal nachzufragen, wie schwer es ist eine solche für eine Gyen zu erhalten.


Falls die Kolonie dann zu groß für die Haltung wird, könnte man diese ja einfach entsprechend auswildern.



Post 34246 -

[Menschen sind gierig ....früher oder später will irgendein Idiot mehr Geld und geht an die Natur .


Was er ja auch ohne vorherigen Import einer Kolonie aus dem Ausland machen kann (natürlich verstößt er damit so oder so gegen das Bundesnaturschutzgesetz). Dass Leute immer irgendwelche illegalen Dinge tun werden, lässt sich kaum verhindern.


[Menschen sind gierig ....früher oder später will irgendein Idiot mehr Geld und geht an die Natur .


Was er ja auch ohne vorherigen Import einer Kolonie aus dem Ausland machen kann (natürlich verstößt er damit so oder so gegen das Bundesnaturschutzgesetz). Dass Leute immer irgendwelche illegalen Dinge tun werden, lässt sich kaum verhindern.



Post 34249 -

Genau, das ist derzeit die aktuelle Gesetzeslage. Wobei die Nachweispflicht ist nicht explizit im Gesetz geregelt, soweit ich weiß hat sich das aus der Rechtsprechung ergeben. Da es sonst für die Behörden ja unmöglich wäre Verstöße zu bestrafen, denn dann könnte ja jeder sagen: "Ja ich habe die legal aus dem Ausland, beweise mir das Gegenteil".


Genau, das ist derzeit die aktuelle Gesetzeslage. Wobei die Nachweispflicht ist nicht explizit im Gesetz geregelt, soweit ich weiß hat sich das aus der Rechtsprechung ergeben. Da es sonst für die Behörden ja unmöglich wäre Verstöße zu bestrafen, denn dann könnte ja jeder sagen: "Ja ich habe die legal aus dem Ausland, beweise mir das Gegenteil".



Post 34269 -

Frank das ist eine gute Frage, ich habe keine Ahnung, was in so einem Fall ausreicht.


Bereits 2006 wurde ja von Seiten des NABU Kritik am Schutzstatus geäußert:


NABU: „Es wäre besser für den Naturschutz einschließlich des Artenschutzes, wenn alle nicht durch Handel oder direkte menschliche Verfolgung bedrohten Arten (das sind über 95 % der in der BArtSchVO aufgeführten) beispielsweise auch die in der Verordnung aufgeführten Ameisen darin wieder gestrichen würden“


NABU: „Wie von der DASW benannt, sind die Interessenten oft Jugendliche im Alter ab 12 Jahren, die keine Erfahrung im Umgang mit exotischen Tieren haben und die meist auch weder aus dem Elternhaus noch von der Schule entsprechende Anleitungen erhalten. Es sind dies aber jene Jugendlichen, die überhaupt noch Interesse für die Natur entwickeln. Dieses Interesse mit gesetzlichen Strafandrohungen abzuwürgen, kann ebenfalls nicht im Interesse des NABU bzw. der Naturschutzverbände sein .... Hier sollten wir uns engagieren und sie anleiten, dies möglichst sachgerecht vorzunehmen; dann haben wir unsere Nachfolger im Natur- und Artenschutz schon gewonnen."


Leider wird in dem Artikel ja der NABU und auch die Behörden als Schildbürger bezeichnet, weil sie eine andere Auffassung als die ASW haben ;)


EDIT: Weil mir ja vorgeworfen wurde, dass ich die Tatsachen verdrehe (fett durch mich):


Diese Parabel geht mir nicht aus dem Sinn, wenn ich meine Erlebnisse mit unseren Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden in den vergangenen sechs Jahren überdenke.


Im ersten Absatz wird ja von der BR Schilda gesprochen, die nichts tut, wenn man sie auf "ernsthafte" Gefahren hinweist... Ich frage mich, wen man denn mit der BR-Schilda gemeint hat? Evtl. könnte uns ja darüber mal jemand aufklären, der es am besten Wissen müsste ;)


/EDIT


Derzeit ist ja schon das in die Hand nehmen einer Arbeiterin zur Bestimmung genau genommen ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.


§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG:


(1) Es ist verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,


Wenn ich mir aber eine Arbeiterin greife, dann fange ich sie ja... Wie soll so überhaupt noch eine genaue Bestimmung möglich sein, wenn man schon das rein rechtlich nicht darf...


Ich denke, dass man bei der Gesetzgebung wohl eher größere Tiere im Hinterkopf hatte, wo das wirklich noch Sinn ergibt. Ob das ganze bei staatenbildenden Insekten noch Sinn macht, ist fraglich...


Frank das ist eine gute Frage, ich habe keine Ahnung, was in so einem Fall ausreicht.


Bereits 2006 wurde ja von Seiten des NABU Kritik am Schutzstatus geäußert:


NABU: „Es wäre besser für den Naturschutz einschließlich des Artenschutzes, wenn alle nicht durch Handel oder direkte menschliche Verfolgung bedrohten Arten (das sind über 95 % der in der BArtSchVO aufgeführten) beispielsweise auch die in der Verordnung aufgeführten Ameisen darin wieder gestrichen würden“


NABU: „Wie von der DASW benannt, sind die Interessenten oft Jugendliche im Alter ab 12 Jahren, die keine Erfahrung im Umgang mit exotischen Tieren haben und die meist auch weder aus dem Elternhaus noch von der Schule entsprechende Anleitungen erhalten. Es sind dies aber jene Jugendlichen, die überhaupt noch Interesse für die Natur entwickeln. Dieses Interesse mit gesetzlichen Strafandrohungen abzuwürgen, kann ebenfalls nicht im Interesse des NABU bzw. der Naturschutzverbände sein .... Hier sollten wir uns engagieren und sie anleiten, dies möglichst sachgerecht vorzunehmen; dann haben wir unsere Nachfolger im Natur- und Artenschutz schon gewonnen."


Leider wird in dem Artikel ja der NABU und auch die Behörden als Schildbürger bezeichnet, weil sie eine andere Auffassung als die ASW haben ;)


EDIT: Weil mir ja vorgeworfen wurde, dass ich die Tatsachen verdrehe (fett durch mich):


Diese Parabel geht mir nicht aus dem Sinn, wenn ich meine Erlebnisse mit unseren Naturschutzbehörden und Naturschutzverbänden in den vergangenen sechs Jahren überdenke.


Im ersten Absatz wird ja von der BR Schilda gesprochen, die nichts tut, wenn man sie auf "ernsthafte" Gefahren hinweist... Ich frage mich, wen man denn mit der BR-Schilda gemeint hat? Evtl. könnte uns ja darüber mal jemand aufklären, der es am besten Wissen müsste ;)


/EDIT


Derzeit ist ja schon das in die Hand nehmen einer Arbeiterin zur Bestimmung genau genommen ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz.


§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG:


(1) Es ist verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,


Wenn ich mir aber eine Arbeiterin greife, dann fange ich sie ja... Wie soll so überhaupt noch eine genaue Bestimmung möglich sein, wenn man schon das rein rechtlich nicht darf...


Ich denke, dass man bei der Gesetzgebung wohl eher größere Tiere im Hinterkopf hatte, wo das wirklich noch Sinn ergibt. Ob das ganze bei staatenbildenden Insekten noch Sinn macht, ist fraglich...



Post 34275 -


Und wenn es nun dazu kommt, dass jemand bei der Haltung oder Beobachtung "erwischt" wird, dürfte es schwierig sein für eine Behörde, dagegen strafrechtlich vorzugehen. Es gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, soweit ich weiss, solange es keinen klaren Beweis gibt. Behauptet nun jemand, solche Tiere aus dem Ausland bezogen zu haben oder selbst dort gesammelt zu haben, kann man nicht einfach das Gegenteil behaupten, denke ich. Wehrt sich nun also ein Betroffener gegen solche Verfolgung durch eine Behörde mit juristischen Mitteln, wird es sicher sehr, sehr interessant.
Die Tiere müssten also dann wohl untersucht werden, um so ihre Herkunft zweifelsfrei zu bestimmen. Das dürfte aber schwierig sein.


Wäre mal interessant, wie Juristen die Sache bewerten.


Ja da hast Du Recht, normalerweise ist das so.


Die Behörde müsste Dir nachweisen, dass Du die Art illegal hältst.


Aber da man dies so gut wie nie könnte, hat man in dem Fall der Haltung die Beweislast umgekehrt. Da es nicht direkt im Gesetz geregelt ist, muss das wohl mal von einem Gericht so entschieden worden sein. Aber ich selber habe nicht nach entsprechenden Urteilen gesucht.


Die Informationen von der Behörde, die ich erhalten habe, scheinen ja auch auf irgend einer Grundlage zu basieren. Ansonsten bräuchte man tatsächlich keinerlei Nachweise, weil die Behörde es eh nicht beweisen könnte, ob die Tiere von hier stammen oder aus dem Ausland.


Kann auch sein, dass es bei einheimischen Reptilien und Amphibien noch mal eine andere Sache ist, da müssen die Tiere ja sogar bei der Behörde gemeldet werden (Bundeslandabhängig). Manchen sind ja auch durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt (was ja auf keine Ameisenart zutrifft).


Ich will nur noch etwas allgemeines sagen: Man umgeht damit das Gesetz nicht, das Bundesnaturschutzgesetz gilt nämlich nur für Tiere und Pflanzen, die aus Deutschland stammen, für solche aus anderen Ländern gilt das Gesetz gar nicht. Aus diesem Grund umgeht man es auch nicht, wenn man Tiere aus dem Ausland importiert, weil das Gesetz für diese eh nicht gilt. Es geht nur die Frage zu erörtern, welche Nachweise man benötigt, damit man bei einer möglichen Kontrolle auf der sicheren Seite ist. Wie schnell man verdächtigt wird etwas illegales getan zu haben, kann man hier im Falle des Feuersalamanders sehen: https://www.antstore.net/forum/was-ist-das-fur-ein-kafer-t14030.html#p120310



Und wenn es nun dazu kommt, dass jemand bei der Haltung oder Beobachtung "erwischt" wird, dürfte es schwierig sein für eine Behörde, dagegen strafrechtlich vorzugehen. Es gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, soweit ich weiss, solange es keinen klaren Beweis gibt. Behauptet nun jemand, solche Tiere aus dem Ausland bezogen zu haben oder selbst dort gesammelt zu haben, kann man nicht einfach das Gegenteil behaupten, denke ich. Wehrt sich nun also ein Betroffener gegen solche Verfolgung durch eine Behörde mit juristischen Mitteln, wird es sicher sehr, sehr interessant.
Die Tiere müssten also dann wohl untersucht werden, um so ihre Herkunft zweifelsfrei zu bestimmen. Das dürfte aber schwierig sein.


Wäre mal interessant, wie Juristen die Sache bewerten.


Ja da hast Du Recht, normalerweise ist das so.


Die Behörde müsste Dir nachweisen, dass Du die Art illegal hältst.


Aber da man dies so gut wie nie könnte, hat man in dem Fall der Haltung die Beweislast umgekehrt. Da es nicht direkt im Gesetz geregelt ist, muss das wohl mal von einem Gericht so entschieden worden sein. Aber ich selber habe nicht nach entsprechenden Urteilen gesucht.


Die Informationen von der Behörde, die ich erhalten habe, scheinen ja auch auf irgend einer Grundlage zu basieren. Ansonsten bräuchte man tatsächlich keinerlei Nachweise, weil die Behörde es eh nicht beweisen könnte, ob die Tiere von hier stammen oder aus dem Ausland.


Kann auch sein, dass es bei einheimischen Reptilien und Amphibien noch mal eine andere Sache ist, da müssen die Tiere ja sogar bei der Behörde gemeldet werden (Bundeslandabhängig). Manchen sind ja auch durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt (was ja auf keine Ameisenart zutrifft).


Ich will nur noch etwas allgemeines sagen: Man umgeht damit das Gesetz nicht, das Bundesnaturschutzgesetz gilt nämlich nur für Tiere und Pflanzen, die aus Deutschland stammen, für solche aus anderen Ländern gilt das Gesetz gar nicht. Aus diesem Grund umgeht man es auch nicht, wenn man Tiere aus dem Ausland importiert, weil das Gesetz für diese eh nicht gilt. Es geht nur die Frage zu erörtern, welche Nachweise man benötigt, damit man bei einer möglichen Kontrolle auf der sicheren Seite ist. Wie schnell man verdächtigt wird etwas illegales getan zu haben, kann man hier im Falle des Feuersalamanders sehen: https://www.antstore.net/forum/was-ist-das-fur-ein-kafer-t14030.html#p120310



Post 34277 -

Na damit würde ich mich eben nicht zufrieden geben, Andy. Kann ja sein, dass irgendein Gericht in so einer Sache schon mal ein Urteil gefällt habe, ich halte es aber für unwahrscheinlich und will danach ebenfalls nicht suchen.
Also müsste das wahrscheinlich erst durch ein Gericht geprüft werden. Dann u.U. der Weg durch die Instanzen...


Ich bin mir da ziemlich sicher, dass es schon Urteile dazu gibt, zwar sicher nicht bei Ameisen, aber bei anderen Tieren, denke ich schon. Alle Reptilien, alle Amphibien und viele Vögel sind ja auch geschützt, da gab es sicher den einen oder anderen Fall.



Klar gibt der Gesetzgeber seinen Behörden manchmal merkwürdige Befugnisse oder macht komisch undemokratische Gesetze. Die halten aber oft gerichtlichen Prüfungen nicht stand. Aktuelles Beispiel ist der Versuch, kleine Gewerkschaften plattzumachen. Ein Versuch unsere wundervollen SPD, das aber nur am Rande. Das entsprechende Gesetz wird kassiert werden, da darf man sicher sein.


Bleibt die Frage, ob ein Ameiseninteressierter solches Prozessieren auf sich nehmen will. Ich denke nicht. Ist ja eigentlich auch unnötig...;)


LG, Frank.


Das Gesetz gibts ja so in der Grundfassung seit 1998 und 2009 wurde es das letzte mal überarbeitet, also ich denke mal, dass das nicht verfassungswidrig ist, sonst hätten schon längst genug Leute dagegen geklagt (vor allem Bauunternehmer, Landwirte, die ja am ehesten davon betroffen sein dürften, weil sie nicht mehr alles einfach platt machen dürfen).


Aber andererseits ists ja dann doch ein machbares Unterfangen die Nachweise zu bekommen, somit könnte man die Arten prinzipiell auch legal halten, wenn sie aus dem Ausland stammen.


Na damit würde ich mich eben nicht zufrieden geben, Andy. Kann ja sein, dass irgendein Gericht in so einer Sache schon mal ein Urteil gefällt habe, ich halte es aber für unwahrscheinlich und will danach ebenfalls nicht suchen.
Also müsste das wahrscheinlich erst durch ein Gericht geprüft werden. Dann u.U. der Weg durch die Instanzen...


Ich bin mir da ziemlich sicher, dass es schon Urteile dazu gibt, zwar sicher nicht bei Ameisen, aber bei anderen Tieren, denke ich schon. Alle Reptilien, alle Amphibien und viele Vögel sind ja auch geschützt, da gab es sicher den einen oder anderen Fall.



Klar gibt der Gesetzgeber seinen Behörden manchmal merkwürdige Befugnisse oder macht komisch undemokratische Gesetze. Die halten aber oft gerichtlichen Prüfungen nicht stand. Aktuelles Beispiel ist der Versuch, kleine Gewerkschaften plattzumachen. Ein Versuch unsere wundervollen SPD, das aber nur am Rande. Das entsprechende Gesetz wird kassiert werden, da darf man sicher sein.


Bleibt die Frage, ob ein Ameiseninteressierter solches Prozessieren auf sich nehmen will. Ich denke nicht. Ist ja eigentlich auch unnötig...;)


LG, Frank.


Das Gesetz gibts ja so in der Grundfassung seit 1998 und 2009 wurde es das letzte mal überarbeitet, also ich denke mal, dass das nicht verfassungswidrig ist, sonst hätten schon längst genug Leute dagegen geklagt (vor allem Bauunternehmer, Landwirte, die ja am ehesten davon betroffen sein dürften, weil sie nicht mehr alles einfach platt machen dürfen).


Aber andererseits ists ja dann doch ein machbares Unterfangen die Nachweise zu bekommen, somit könnte man die Arten prinzipiell auch legal halten, wenn sie aus dem Ausland stammen.



Post 34280 -

Verhindern tut es das sicher nicht, nur man hat halt etwas mehr Aufwand, bzw. muss sich nach Möglichkeiten umsehen, wie man das ganze gemäß Naturschutzgesetz durchführen kann.


Nehmen wir mal an, dass es niemanden gäbe, der Waldameisen umsiedeln würde. Würde dann eine Autobahn nicht mehr gebaut werden, die durch einen Wald führt, der Formica s. str. Nester beinhaltet? Natürlich nicht. Letztlich würde man dann (da es keine andere Alternative gäbe) der Zerstörung der Nester zustimmen und entsprechende Genehmigungen erteilen, weil es nicht anders geht bzw. zu viele Kosten verursachen würde, die ganze Autobahn außen rum zu bauen.


Verhindern tut es das sicher nicht, nur man hat halt etwas mehr Aufwand, bzw. muss sich nach Möglichkeiten umsehen, wie man das ganze gemäß Naturschutzgesetz durchführen kann.


Nehmen wir mal an, dass es niemanden gäbe, der Waldameisen umsiedeln würde. Würde dann eine Autobahn nicht mehr gebaut werden, die durch einen Wald führt, der Formica s. str. Nester beinhaltet? Natürlich nicht. Letztlich würde man dann (da es keine andere Alternative gäbe) der Zerstörung der Nester zustimmen und entsprechende Genehmigungen erteilen, weil es nicht anders geht bzw. zu viele Kosten verursachen würde, die ganze Autobahn außen rum zu bauen.



Post 34282 -

Ok dann habe ich das falsch verstanden.


Natürlich wirds immer schwarze Schafe geben. Wo kein Kläger, da kein Richter, heißt es ja. Wenn niemand merkt, dass jemand einen Ameisenhügel platt macht, wird auch niemand dafür bestraft werden.


Aber es ging mir mit dem Thread vor allem darum zu teilen, was die Behörde, die ja für die Bestrafung zuständig ist (außer es legt jemand Rechtsmittel ein), will, damit sie sich zufrieden gibt und man keine Probleme bekommt.


Ok dann habe ich das falsch verstanden.


Natürlich wirds immer schwarze Schafe geben. Wo kein Kläger, da kein Richter, heißt es ja. Wenn niemand merkt, dass jemand einen Ameisenhügel platt macht, wird auch niemand dafür bestraft werden.


Aber es ging mir mit dem Thread vor allem darum zu teilen, was die Behörde, die ja für die Bestrafung zuständig ist (außer es legt jemand Rechtsmittel ein), will, damit sie sich zufrieden gibt und man keine Probleme bekommt.



Post 34284 -

Seltsam, was der User Hopfensack auf einmal für Aussagen in anderen Foren trifft, warum er seine Erkenntnisse nicht hier teilt, ist schon sehr fraglich:


Letztendlich entscheidet die Behörde was sie als Beweis anerkennt und was nicht. Und eine Bestätigung von irgendeinen ausländischen Ameisenfänger wird sie mit Sicherheit nicht anerkennen.


Einer Privatperson ist es unmöglich, solche Beweise zu erhalten. Das schaffen lediglich Verbände und Organisationen.


Eine Person, die den Beitrag im IG liest und sich auf die Aussage eures Beitrags beruft, macht sich definitiv strafbar.


Dann teile uns doch den genauen Wortlaut der Behörde mit, so wie ich es getan habe. Genau diese Antwort, die ich am Anfang bepostet habe, bekam ich nämlich als ich gefragt habe, welche Nachweise man benötigt, wenn z. B. ein Sammler aus Polen eine Kolonie sammelt.


Mir kommt es ehrlich gesagt eher so vor als kannst Du nicht akzeptieren, dass es tatsächlich so ist, wie ich dargestellt habe und jetzt saugst Du dir etwas aus den Fingern, so liest sich das nämlich.


Und dann auch noch in unserem Chat über Stunden uns auszuspionieren ist schon ein hartes Stück...


Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.


Evtl. berichtest Du ja auch den Leuten im Ameisenportal, wie Du im Rahmen deiner Tätigkeit für die Stadt ständig Ameisenhügel mit dem Rasenmäher platt machst und der festen Überzeugung bist, dass man dazu keine Genehmigung braucht, wäre sicher interessant, was man dort dazu sagt.


Seltsam, was der User Hopfensack auf einmal für Aussagen in anderen Foren trifft, warum er seine Erkenntnisse nicht hier teilt, ist schon sehr fraglich:


Letztendlich entscheidet die Behörde was sie als Beweis anerkennt und was nicht. Und eine Bestätigung von irgendeinen ausländischen Ameisenfänger wird sie mit Sicherheit nicht anerkennen.


Einer Privatperson ist es unmöglich, solche Beweise zu erhalten. Das schaffen lediglich Verbände und Organisationen.


Eine Person, die den Beitrag im IG liest und sich auf die Aussage eures Beitrags beruft, macht sich definitiv strafbar.


Dann teile uns doch den genauen Wortlaut der Behörde mit, so wie ich es getan habe. Genau diese Antwort, die ich am Anfang bepostet habe, bekam ich nämlich als ich gefragt habe, welche Nachweise man benötigt, wenn z. B. ein Sammler aus Polen eine Kolonie sammelt.


Mir kommt es ehrlich gesagt eher so vor als kannst Du nicht akzeptieren, dass es tatsächlich so ist, wie ich dargestellt habe und jetzt saugst Du dir etwas aus den Fingern, so liest sich das nämlich.


Und dann auch noch in unserem Chat über Stunden uns auszuspionieren ist schon ein hartes Stück...


Der größte Lump im ganzen Land,
das ist und bleibt der Denunziant.


Evtl. berichtest Du ja auch den Leuten im Ameisenportal, wie Du im Rahmen deiner Tätigkeit für die Stadt ständig Ameisenhügel mit dem Rasenmäher platt machst und der festen Überzeugung bist, dass man dazu keine Genehmigung braucht, wäre sicher interessant, was man dort dazu sagt.



Post 34289 -

Weil ich es gerade lesen musste:


wird hoffentlich ein zitiertes Telefongespräch nicht als verbindliche Rechtsauskunft verstehen...


Die Kommunikation fand per E-Mail statt, gerichtet wurde die Anfrage an:


Bitte wenden Sie sich bei Fragen und für die Erteilung von Genehmigungen an das:


Bundesamt für Naturschutz / Abt. I 1
Konstantinstr. 110,
53179 Bonn
Tel.: 0228/84 91-1311
Fax: 0228/84 91-1319
E-Mail:


Das Zitat im ersten Beitrag ist genau die Antwort, die ich per E-Mail erhielt.


Ich bin es echt langsam leid, wie gewisse Leute versuchen alles zu relativieren, was gegen ihre Auffassung verstößt... Persönliche Auffassung und Rechtslage gehen halt eben manchmal auseinander...


Man kann das ganze auch nochmal auf deren Homepage nachlesen:


Arten, die ausschließlich den nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten unterliegen, dürfen aus einem Drittland nur dann eingeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:


Europäische Vogelarten: ausdrückliche schriftliche Ausnahme einer Vollzugsbehörde liegt vor;
Arten der FFH -Richtlinie: ausdrückliche schriftliche Ausnahme einer Vollzugsbehörde liegt vor;
Arten Anl. 1 BArtSchV: es genügt der Nachweis, dass die Exemplare aus einem Drittland stammen. Dieser Nachweis kann formlos geführt werden.


In meiner Frage ging es darum, wie dieser formlose Nachweis denn aussehen kann...


Aber es steht natürlich jedem frei selber nachzufragen und am besten dann hier darüber zu berichten.


Weil ich es gerade lesen musste:


wird hoffentlich ein zitiertes Telefongespräch nicht als verbindliche Rechtsauskunft verstehen...


Die Kommunikation fand per E-Mail statt, gerichtet wurde die Anfrage an:


Bitte wenden Sie sich bei Fragen und für die Erteilung von Genehmigungen an das:


Bundesamt für Naturschutz / Abt. I 1
Konstantinstr. 110,
53179 Bonn
Tel.: 0228/84 91-1311
Fax: 0228/84 91-1319
E-Mail:


Das Zitat im ersten Beitrag ist genau die Antwort, die ich per E-Mail erhielt.


Ich bin es echt langsam leid, wie gewisse Leute versuchen alles zu relativieren, was gegen ihre Auffassung verstößt... Persönliche Auffassung und Rechtslage gehen halt eben manchmal auseinander...


Man kann das ganze auch nochmal auf deren Homepage nachlesen:


Arten, die ausschließlich den nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten unterliegen, dürfen aus einem Drittland nur dann eingeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:


Europäische Vogelarten: ausdrückliche schriftliche Ausnahme einer Vollzugsbehörde liegt vor;
Arten der FFH -Richtlinie: ausdrückliche schriftliche Ausnahme einer Vollzugsbehörde liegt vor;
Arten Anl. 1 BArtSchV: es genügt der Nachweis, dass die Exemplare aus einem Drittland stammen. Dieser Nachweis kann formlos geführt werden.


In meiner Frage ging es darum, wie dieser formlose Nachweis denn aussehen kann...


Aber es steht natürlich jedem frei selber nachzufragen und am besten dann hier darüber zu berichten.



Post 34335 -

Danke Phillip. Mir ist es echt unbegreiflich, wie man diesen Thread hier so verdrehen kann.


Wie Du schon sagtest ging es mir nur um die Frage, welche Nachweise man für die Haltung von Formica s. str. aus dem Ausland braucht.


Es geht hier in DIESEM Thread weder um Natur- oder Ameisenschutz sondern um die Rechtslage...


Danke Phillip. Mir ist es echt unbegreiflich, wie man diesen Thread hier so verdrehen kann.


Wie Du schon sagtest ging es mir nur um die Frage, welche Nachweise man für die Haltung von Formica s. str. aus dem Ausland braucht.


Es geht hier in DIESEM Thread weder um Natur- oder Ameisenschutz sondern um die Rechtslage...



Post 34458 -

Gerade hat Hopfensack ja wieder etwas im Ameisenportal.eu gepostet (echt traurig, dass man das Thema jetzt in zwei Foren diskutieren muss, aber so will man es ja anscheinend, war ja nicht das erste mal, dass Themen von hier oder anderen Foren übernommen wurden...).


In diesen Fällen kann eine Behörde die Beweise anerkennen, da oft Bestätigungen ausgestellt werden, die dann wirklich als Beweis gelten.


Einer Privatperson wird es unmöglich sein an solche Papiere zu kommen.


Die Nachweise können formlos erbracht werden, steht auch auf der Seite, die ich bereits oben genannt habe. Es ist nicht nötig, dass die Nachweise von Behörden oder Naturschutzorganisationen ausgestellt werden. In meiner Anfrage ging es ja um einen polnischen Sammler, da war keine Rede von einer Behörde oder ähnlichem...


Es wäre nett Hopfensack, wenn du den vollständigen Text, den Du als Antwort erhalten hast genau posten könntest, so wie ich das tat...


Vom Gesetz her ist nur der Besitz und die Entnahme aus der Natur verboten.
Es ist nicht verboten diese Ameisen nachzuzüchten.
Es ist auch nicht verboten nachgezüchtete Ameisen zu verkaufen.


Und woher nimmst Du dann die Ameisen, wenn Du sie nachzüchten willst? Entweder die Kolonie wurde gesammelt als noch kein Schutz bestand (vor 1998 z. B.), oder man hat die Kolonie aus dem Ausland oder eben sie wurde selber nachgezüchtet... Genausowenig verbietet das Gesetz den Besitz oder die Entnahme von Kolonien aus dem Ausland, aber dafür braucht man wie bereits gesagt Nachweise, die aber formlos erbracht werden können...


Gerade hat Hopfensack ja wieder etwas im Ameisenportal.eu gepostet (echt traurig, dass man das Thema jetzt in zwei Foren diskutieren muss, aber so will man es ja anscheinend, war ja nicht das erste mal, dass Themen von hier oder anderen Foren übernommen wurden...).


In diesen Fällen kann eine Behörde die Beweise anerkennen, da oft Bestätigungen ausgestellt werden, die dann wirklich als Beweis gelten.


Einer Privatperson wird es unmöglich sein an solche Papiere zu kommen.


Die Nachweise können formlos erbracht werden, steht auch auf der Seite, die ich bereits oben genannt habe. Es ist nicht nötig, dass die Nachweise von Behörden oder Naturschutzorganisationen ausgestellt werden. In meiner Anfrage ging es ja um einen polnischen Sammler, da war keine Rede von einer Behörde oder ähnlichem...


Es wäre nett Hopfensack, wenn du den vollständigen Text, den Du als Antwort erhalten hast genau posten könntest, so wie ich das tat...


Vom Gesetz her ist nur der Besitz und die Entnahme aus der Natur verboten.
Es ist nicht verboten diese Ameisen nachzuzüchten.
Es ist auch nicht verboten nachgezüchtete Ameisen zu verkaufen.


Und woher nimmst Du dann die Ameisen, wenn Du sie nachzüchten willst? Entweder die Kolonie wurde gesammelt als noch kein Schutz bestand (vor 1998 z. B.), oder man hat die Kolonie aus dem Ausland oder eben sie wurde selber nachgezüchtet... Genausowenig verbietet das Gesetz den Besitz oder die Entnahme von Kolonien aus dem Ausland, aber dafür braucht man wie bereits gesagt Nachweise, die aber formlos erbracht werden können...



Post 34268 -

Eine Frage stellt sich aber doch. Was ist, wenn jemand die Tiere im Ausland selbst sammelt und diese dann mit nach Deutschland bringt? Es dürfte für einen Hobbyisten schwierig sein, dann die Herkunft der Tiere zu belegen.
Ich will nicht falsch verstanden werden, ich habe da nichts vor.. :lol: Trotzdem, hier würde jemand wohl einigermassen im rechtlichen Rahmen bleiben und trotzdem ein Problem bekommen können.


Steffen, du hast sicher recht, wenn du sagst, dass die Gesetzeslage keine neue ist. Aber die Ameisenforen gibt es noch nicht sooo lange. Und schliesslich ist ja vielen bekannt, wie vermint das Gelände war und noch ist, auf dem sich solche Diskussionen bewegen. Die Waldameisen sind nun mal in D streng geschützt, was bedeutet, dass jede Beschäftigung mit diesen Arten zumindest gut vorbereitet sein will. Ich denke manchmal, dass der strenge Schutz der Arten ihnen nicht nur zum Guten gereicht. Die Waldameisen waren sicher die am besten erforschten Ameisen der Welt. Heutzutage ist jede Forschung und Beobachtung an ihnen zumindest erschwert.
Und der Schutz geht zwar weit, springt dann aber doch zu kurz. Aus Unkenntnis??? Denn, wollte man die Waldameisen wirklich schützen, müssten man auch alle in Frage kommenden Hilfsameisenarten der temporär sozialparasitischen Waldameisen unter Schutz stellen. Und das wären dann alle Serviformica und auch die Raptiformica.


LG, Frank.


Eine Frage stellt sich aber doch. Was ist, wenn jemand die Tiere im Ausland selbst sammelt und diese dann mit nach Deutschland bringt? Es dürfte für einen Hobbyisten schwierig sein, dann die Herkunft der Tiere zu belegen.
Ich will nicht falsch verstanden werden, ich habe da nichts vor.. :lol: Trotzdem, hier würde jemand wohl einigermassen im rechtlichen Rahmen bleiben und trotzdem ein Problem bekommen können.


Steffen, du hast sicher recht, wenn du sagst, dass die Gesetzeslage keine neue ist. Aber die Ameisenforen gibt es noch nicht sooo lange. Und schliesslich ist ja vielen bekannt, wie vermint das Gelände war und noch ist, auf dem sich solche Diskussionen bewegen. Die Waldameisen sind nun mal in D streng geschützt, was bedeutet, dass jede Beschäftigung mit diesen Arten zumindest gut vorbereitet sein will. Ich denke manchmal, dass der strenge Schutz der Arten ihnen nicht nur zum Guten gereicht. Die Waldameisen waren sicher die am besten erforschten Ameisen der Welt. Heutzutage ist jede Forschung und Beobachtung an ihnen zumindest erschwert.
Und der Schutz geht zwar weit, springt dann aber doch zu kurz. Aus Unkenntnis??? Denn, wollte man die Waldameisen wirklich schützen, müssten man auch alle in Frage kommenden Hilfsameisenarten der temporär sozialparasitischen Waldameisen unter Schutz stellen. Und das wären dann alle Serviformica und auch die Raptiformica.


LG, Frank.



Post 34273 -

Ich glaube jetzt nicht, dass darauf langjährige Haftstrafen verhängt werden, wenn jemand eine Waldameise in die Hand nimmt und sie zu bestimmen versucht. Theoretisch mag das Fangen verboten sein, aber Leute jenes Kalibers, welche die Gesetze so eng auslegen, werden sich eher nicht in das regellose Chaos des Deutschen Waldes verirren.


Weiter oben schreibst du, Andy: "...soweit ich weiß hat sich das aus der Rechtsprechung ergeben. Da es sonst für die Behörden ja unmöglich wäre Verstöße zu bestrafen, denn dann könnte ja jeder sagen: 'Ja ich habe die legal aus dem Ausland, beweise mir das Gegenteil'."
Versteh mich nicht falsch, aber diese Rechsprechung würde mich mal interessieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemals jemand verknackt wurde, weil er Waldameisen hielt und beobachtete. Eventuell, weil jemand sie tierschutzwidrig nutzte, ausbeutete, w.o. beschrieben, das ja...
Und wenn es nun dazu kommt, dass jemand bei der Haltung oder Beobachtung "erwischt" wird, dürfte es schwierig sein für eine Behörde, dagegen strafrechtlich vorzugehen. Es gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, soweit ich weiss, solange es keinen klaren Beweis gibt. Behauptet nun jemand, solche Tiere aus dem Ausland bezogen zu haben oder selbst dort gesammelt zu haben, kann man nicht einfach das Gegenteil behaupten, denke ich. Wehrt sich nun also ein Betroffener gegen solche Verfolgung durch eine Behörde mit juristischen Mitteln, wird es sicher sehr, sehr interessant.
Die Tiere müssten also dann wohl untersucht werden, um so ihre Herkunft zweifelsfrei zu bestimmen. Das dürfte aber schwierig sein.


Wäre mal interessant, wie Juristen die Sache bewerten.


LG, Frank.


Ich glaube jetzt nicht, dass darauf langjährige Haftstrafen verhängt werden, wenn jemand eine Waldameise in die Hand nimmt und sie zu bestimmen versucht. Theoretisch mag das Fangen verboten sein, aber Leute jenes Kalibers, welche die Gesetze so eng auslegen, werden sich eher nicht in das regellose Chaos des Deutschen Waldes verirren.


Weiter oben schreibst du, Andy: "...soweit ich weiß hat sich das aus der Rechtsprechung ergeben. Da es sonst für die Behörden ja unmöglich wäre Verstöße zu bestrafen, denn dann könnte ja jeder sagen: 'Ja ich habe die legal aus dem Ausland, beweise mir das Gegenteil'."
Versteh mich nicht falsch, aber diese Rechsprechung würde mich mal interessieren.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemals jemand verknackt wurde, weil er Waldameisen hielt und beobachtete. Eventuell, weil jemand sie tierschutzwidrig nutzte, ausbeutete, w.o. beschrieben, das ja...
Und wenn es nun dazu kommt, dass jemand bei der Haltung oder Beobachtung "erwischt" wird, dürfte es schwierig sein für eine Behörde, dagegen strafrechtlich vorzugehen. Es gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, soweit ich weiss, solange es keinen klaren Beweis gibt. Behauptet nun jemand, solche Tiere aus dem Ausland bezogen zu haben oder selbst dort gesammelt zu haben, kann man nicht einfach das Gegenteil behaupten, denke ich. Wehrt sich nun also ein Betroffener gegen solche Verfolgung durch eine Behörde mit juristischen Mitteln, wird es sicher sehr, sehr interessant.
Die Tiere müssten also dann wohl untersucht werden, um so ihre Herkunft zweifelsfrei zu bestimmen. Das dürfte aber schwierig sein.


Wäre mal interessant, wie Juristen die Sache bewerten.


LG, Frank.



Post 34276 -

Na damit würde ich mich eben nicht zufrieden geben, Andy. Kann ja sein, dass irgendein Gericht in so einer Sache schon mal ein Urteil gefällt habe, ich halte es aber für unwahrscheinlich und will danach ebenfalls nicht suchen.
Also müsste das wahrscheinlich erst durch ein Gericht geprüft werden. Dann u.U. der Weg durch die Instanzen...


Klar gibt der Gesetzgeber seinen Behörden manchmal merkwürdige Befugnisse oder macht komisch undemokratische Gesetze. Die halten aber oft gerichtlichen Prüfungen nicht stand. Aktuelles Beispiel ist der Versuch, kleine Gewerkschaften plattzumachen. Ein Versuch unsere wundervollen SPD, das aber nur am Rande. Das entsprechende Gesetz wird kassiert werden, da darf man sicher sein.


Bleibt die Frage, ob ein Ameiseninteressierter solches Prozessieren auf sich nehmen will. Ich denke nicht. Ist ja eigentlich auch unnötig...;)


LG, Frank.


Na damit würde ich mich eben nicht zufrieden geben, Andy. Kann ja sein, dass irgendein Gericht in so einer Sache schon mal ein Urteil gefällt habe, ich halte es aber für unwahrscheinlich und will danach ebenfalls nicht suchen.
Also müsste das wahrscheinlich erst durch ein Gericht geprüft werden. Dann u.U. der Weg durch die Instanzen...


Klar gibt der Gesetzgeber seinen Behörden manchmal merkwürdige Befugnisse oder macht komisch undemokratische Gesetze. Die halten aber oft gerichtlichen Prüfungen nicht stand. Aktuelles Beispiel ist der Versuch, kleine Gewerkschaften plattzumachen. Ein Versuch unsere wundervollen SPD, das aber nur am Rande. Das entsprechende Gesetz wird kassiert werden, da darf man sicher sein.


Bleibt die Frage, ob ein Ameiseninteressierter solches Prozessieren auf sich nehmen will. Ich denke nicht. Ist ja eigentlich auch unnötig...;)


LG, Frank.



Post 34279 -

Hallo Andy. Da muss ich ketzerisch werden. Ich glaube, Bauunternehmer oder andere Unternehmer werden das geringste Problem mit Waldameisen haben. Da spielt Naturschutz dann doch eher eine untergeordnete Rolle oder eine dekorative Nebenrolle. Es wäre blauäugig, anzunehmen, dass ein Waldameisenhügel ein Projekt verhindert. Behindert vllt., bis man sich "geeinigt" hat.


LG, Frank.


Hallo Andy. Da muss ich ketzerisch werden. Ich glaube, Bauunternehmer oder andere Unternehmer werden das geringste Problem mit Waldameisen haben. Da spielt Naturschutz dann doch eher eine untergeordnete Rolle oder eine dekorative Nebenrolle. Es wäre blauäugig, anzunehmen, dass ein Waldameisenhügel ein Projekt verhindert. Behindert vllt., bis man sich "geeinigt" hat.


LG, Frank.



Post 34281 -

Achso, ehe das Zitieren eskaliert. Wenn ich vorhin von manchen undemokratisch erscheinenden Gesetzen sprach und ähnlichen Erscheinungen, meinte ich damit ganz gewiss nicht den Tierschutz und seine Bestimmungen.
Es gibt ja gute Beispiele gelungenen Tierschutzes, ich nenne immer gern die Hornissen, deren Bestände sich sehr gut entwickelt haben in den letzten Jahrzehnten. Sicher auch deswegen, weil die Hornisse gut geschützt ist.


LG, Frank.


Lieber Andy. Man zerstört die Ameisenhügel bei solchen Bauvorhaben i.a.R.. Man tut es. Natürlich.
Es mag löbliche Ausnahmen und Umsiedelungen geben. Aber das sind ganz sicher nur wenige.


Achso, ehe das Zitieren eskaliert. Wenn ich vorhin von manchen undemokratisch erscheinenden Gesetzen sprach und ähnlichen Erscheinungen, meinte ich damit ganz gewiss nicht den Tierschutz und seine Bestimmungen.
Es gibt ja gute Beispiele gelungenen Tierschutzes, ich nenne immer gern die Hornissen, deren Bestände sich sehr gut entwickelt haben in den letzten Jahrzehnten. Sicher auch deswegen, weil die Hornisse gut geschützt ist.


LG, Frank.


Lieber Andy. Man zerstört die Ameisenhügel bei solchen Bauvorhaben i.a.R.. Man tut es. Natürlich.
Es mag löbliche Ausnahmen und Umsiedelungen geben. Aber das sind ganz sicher nur wenige.



Post 34286 -

Sorry Leute für mein Off Topic, aber warum regt ihr euch so auf?
Endlich werden die Leibeigenen und Untergebenen von Merkur wieder aktiv, war doch die ganze Zeit richtig langweilig. :tease:
Hatte diese Seitenhiebe richtig vermisst . Inhaltlich so verdreht wie sie es brauchen, Hauptsache auf die Mehrheit der IG-Mitglieder wird rumgehackt, obwohl diese damit nichts zu tun hat.
Naja, so kennt man ja die Genossen.


LG
Holger


Sorry Leute für mein Off Topic, aber warum regt ihr euch so auf?
Endlich werden die Leibeigenen und Untergebenen von Merkur wieder aktiv, war doch die ganze Zeit richtig langweilig. :tease:
Hatte diese Seitenhiebe richtig vermisst . Inhaltlich so verdreht wie sie es brauchen, Hauptsache auf die Mehrheit der IG-Mitglieder wird rumgehackt, obwohl diese damit nichts zu tun hat.
Naja, so kennt man ja die Genossen.


LG
Holger



Post 34272 -

Hallo.


Wenn ich mir aber eine Arbeiterin greife, dann fange ich sie ja... Wie soll so überhaupt noch eine genaue Bestimmung möglich sein, wenn man schon das rein rechtlich nicht darf...


Na, du musst doch nur eine Ausnahmebescheinigung bei deiner zuständigen Naturschutzbehörde beantragen. Wenn Diese erteilt wird, dann darfst du auch legal Arbeiterinnen fangen um sie zu bestimmen. :recht:


Hallo.


Wenn ich mir aber eine Arbeiterin greife, dann fange ich sie ja... Wie soll so überhaupt noch eine genaue Bestimmung möglich sein, wenn man schon das rein rechtlich nicht darf...


Na, du musst doch nur eine Ausnahmebescheinigung bei deiner zuständigen Naturschutzbehörde beantragen. Wenn Diese erteilt wird, dann darfst du auch legal Arbeiterinnen fangen um sie zu bestimmen. :recht:



Post 34238 -

Hallo Andy,


das sind interessante Ausführungen zu diesem Thema, offensichtlich wäre es also durchaus möglich, Formica s. str. legal in Deutschland zu erwerben und zu halten. Ist auch nicht weiter verwunderlich, wie du ja bereits erläutert hast, ist es mit anderen geschützten Tierarten dasselbe Prozedere. Nur hat sich denke ich bisher niemand in Bezug auf Ameisen mit der Nachweispflicht beschäftigt.


Wirklich kritisch würde ich die Haltung dieser Art nicht sehen, natürlich sind die Waldameisen ganz besonders nützlich im Wald, doch ihre Zahl geht nicht aufgrund von Sammlern zurück, sondern aufgrund der schwindenden Fläche wirklich intakter und geeigneter Wälder - das gilt in Deutschland genau so wie im Ausland, wo sie nicht geschützt sind. Wenige Königinnen beim Schwarmflug abzugreifen und legal nach Deutschland einzuführen, sehe ich daher als nicht mehr oder weniger problematisch an als bei allen anderen Arten auch, man müsste sich halt nur mit mehr Papierkram herumschlagen.


Viel wichtiger ist für mich aber die Frage, ob die Haltung von hügelbauenden Waldameisen überhaupt sinnvoll ist, ich meine damit auch ganz eigennützig für den Halter selber, denn dass wir Ameisen halten ist ja ganz im Allgemeinen eine eigennützige Sache; aber auch bezogen auf das Wohl der Tiere selber. Und da denke ich, dass es eine lange Liste weitaus besser für die Haltung geeigneter Arten gibt; nicht nur die starke Ameisensäure könnte in der Haltung Probleme bereiten, auch das rasante Koloniewachstum und der damit verbundende Futterbedarf. Hinzu kommen die speziellen Nesthügel, eine herausragende Konstruktion der Ameisen, bei der alles vom Standort bis zur inneren Struktur stimmen muss, damit die Kolonie sich optimal entwickeln kann. Sicher ist es möglich, diese Arten in einem Kunstnest zu halten, nur geht damit in meinen Augen eine der wesentlichen an den Formica so faszinierenden Eigenschaften verloren. Formica s. str. sind da einfach in jeder Hinsicht gewissermaßen extremer als ihre Verwandten wie Serviformica, weshalb man mit letzteren in der Haltung sicher mehr Freude haben wird.


Daher meine ich, dass unabhängig von gesetzlichen Regelungen die Haltung von hügelbauenden Waldameisen kaum sinnvoll sein kann, es sei denn man hat wirklich den Platz und die Zeit, um eine Kolonie so zu versorgen, dass sie kein unterversorgtes Schattendasein fristet - ansonsten tut man weder sich selbst noch den Tieren einen Gefallen.


LG, Phillip


Hallo Andy,


das sind interessante Ausführungen zu diesem Thema, offensichtlich wäre es also durchaus möglich, Formica s. str. legal in Deutschland zu erwerben und zu halten. Ist auch nicht weiter verwunderlich, wie du ja bereits erläutert hast, ist es mit anderen geschützten Tierarten dasselbe Prozedere. Nur hat sich denke ich bisher niemand in Bezug auf Ameisen mit der Nachweispflicht beschäftigt.


Wirklich kritisch würde ich die Haltung dieser Art nicht sehen, natürlich sind die Waldameisen ganz besonders nützlich im Wald, doch ihre Zahl geht nicht aufgrund von Sammlern zurück, sondern aufgrund der schwindenden Fläche wirklich intakter und geeigneter Wälder - das gilt in Deutschland genau so wie im Ausland, wo sie nicht geschützt sind. Wenige Königinnen beim Schwarmflug abzugreifen und legal nach Deutschland einzuführen, sehe ich daher als nicht mehr oder weniger problematisch an als bei allen anderen Arten auch, man müsste sich halt nur mit mehr Papierkram herumschlagen.


Viel wichtiger ist für mich aber die Frage, ob die Haltung von hügelbauenden Waldameisen überhaupt sinnvoll ist, ich meine damit auch ganz eigennützig für den Halter selber, denn dass wir Ameisen halten ist ja ganz im Allgemeinen eine eigennützige Sache; aber auch bezogen auf das Wohl der Tiere selber. Und da denke ich, dass es eine lange Liste weitaus besser für die Haltung geeigneter Arten gibt; nicht nur die starke Ameisensäure könnte in der Haltung Probleme bereiten, auch das rasante Koloniewachstum und der damit verbundende Futterbedarf. Hinzu kommen die speziellen Nesthügel, eine herausragende Konstruktion der Ameisen, bei der alles vom Standort bis zur inneren Struktur stimmen muss, damit die Kolonie sich optimal entwickeln kann. Sicher ist es möglich, diese Arten in einem Kunstnest zu halten, nur geht damit in meinen Augen eine der wesentlichen an den Formica so faszinierenden Eigenschaften verloren. Formica s. str. sind da einfach in jeder Hinsicht gewissermaßen extremer als ihre Verwandten wie Serviformica, weshalb man mit letzteren in der Haltung sicher mehr Freude haben wird.


Daher meine ich, dass unabhängig von gesetzlichen Regelungen die Haltung von hügelbauenden Waldameisen kaum sinnvoll sein kann, es sei denn man hat wirklich den Platz und die Zeit, um eine Kolonie so zu versorgen, dass sie kein unterversorgtes Schattendasein fristet - ansonsten tut man weder sich selbst noch den Tieren einen Gefallen.


LG, Phillip



Post 34248 -

Ich komme jetzt gerade nicht ganz mit, es geht doch gar nicht um eine geplante Gesetzesänderung oder Ähnliches? Die Situation ist, wie sie ist, wenn man sich dahinterklemmt, würde man sicher in der Lage sein, Waldameisen legal zu halten. Daher verstehe ich den Ansatz nicht, dass das plötzlich missbraucht werden könnte, hat sich doch nichts geändert in den letzten Jahren (oder? ;) ). Barristan hat lediglich auf die bestehende Gesetzeslage aufmerksam gemacht.


In manchen Ländern werden tatsächlich Waldameisenhügel für Ameisenpuppen (nicht Eier!) z.B. als Vogelfutter geplündert, was natürlich auf das Schärftste zu verurteilen ist. Das hat aber mit einer Genehmigung, von einer Königin dieser Art eine Kolonie aufzuziehen, nichts zu tun? ;)


LG, Phillip


Ich komme jetzt gerade nicht ganz mit, es geht doch gar nicht um eine geplante Gesetzesänderung oder Ähnliches? Die Situation ist, wie sie ist, wenn man sich dahinterklemmt, würde man sicher in der Lage sein, Waldameisen legal zu halten. Daher verstehe ich den Ansatz nicht, dass das plötzlich missbraucht werden könnte, hat sich doch nichts geändert in den letzten Jahren (oder? ;) ). Barristan hat lediglich auf die bestehende Gesetzeslage aufmerksam gemacht.


In manchen Ländern werden tatsächlich Waldameisenhügel für Ameisenpuppen (nicht Eier!) z.B. als Vogelfutter geplündert, was natürlich auf das Schärftste zu verurteilen ist. Das hat aber mit einer Genehmigung, von einer Königin dieser Art eine Kolonie aufzuziehen, nichts zu tun? ;)


LG, Phillip



Post 34328 -

Hey Leute, ich habe absolut keinen Nerv in solche Internetstreitigkeiten einzusteigen. Es ist aber immer wieder traurig, dass solche Diskussionen in den krampfhaften Versuch ausarten, die andere Seite niederzumachen und der Lüge zu bezichtigen.


Es ist doch wirklich keine Streitfrage, ob die Haltung von Waldameisen legal ist oder nicht; Barristan hat sich die Mühe gemacht, anstatt nur bloße Behauptungen in den Raum zu stellen, wirklich eine Erkundigung über die Rechtslage bei der zuständigen Behörde einzuholen. Und es hat sich gezeigt, unter gewissen Auflagen ist die Haltung durchaus möglich. Da gibt es nichts zu diskutieren, das ist so.


Ich finde die in einem vorherigen Post zitierten Zeilen vom NABU sehr trefflich, der zwölfjährige Junge, der eine Ameisenkönigin fängt und versucht zu halten, weil er sich für diese Tiere interessiert, ist kein Umweltzerstörer und erstrecht kein Verbrecher. Wer auf solches löbliches Interesse mit Ignoranz reagiert, fördert damit, dass unsere Gesellschaft bald jegliches Verständnis und Interesse für die Natur verliert, wie es in der Masse schon der Fall ist.


Auch ein Erwachsener, der sich eine entsprechende Genehmigung besorgt, ist deshalb sicher kein Umweltsünder, das ist eine schlichtweg verdrehte Sichtweise. Die wesentlichen Eckpunkte des Artenschutzes sind andere und darauf sollte man Energie verwenden, anstatt sich hier die Köpfe virtuell einzuschlagen, obwohl wir alle doch eigentlich Ähnliches wollen: Ameisen beobachten und verstehen, andere Menschen für diese kleinen Lebewesen sensibilisieren und wo immer es möglich ist für ihren Schutz eintreten.


LG, Phillip


Hey Leute, ich habe absolut keinen Nerv in solche Internetstreitigkeiten einzusteigen. Es ist aber immer wieder traurig, dass solche Diskussionen in den krampfhaften Versuch ausarten, die andere Seite niederzumachen und der Lüge zu bezichtigen.


Es ist doch wirklich keine Streitfrage, ob die Haltung von Waldameisen legal ist oder nicht; Barristan hat sich die Mühe gemacht, anstatt nur bloße Behauptungen in den Raum zu stellen, wirklich eine Erkundigung über die Rechtslage bei der zuständigen Behörde einzuholen. Und es hat sich gezeigt, unter gewissen Auflagen ist die Haltung durchaus möglich. Da gibt es nichts zu diskutieren, das ist so.


Ich finde die in einem vorherigen Post zitierten Zeilen vom NABU sehr trefflich, der zwölfjährige Junge, der eine Ameisenkönigin fängt und versucht zu halten, weil er sich für diese Tiere interessiert, ist kein Umweltzerstörer und erstrecht kein Verbrecher. Wer auf solches löbliches Interesse mit Ignoranz reagiert, fördert damit, dass unsere Gesellschaft bald jegliches Verständnis und Interesse für die Natur verliert, wie es in der Masse schon der Fall ist.


Auch ein Erwachsener, der sich eine entsprechende Genehmigung besorgt, ist deshalb sicher kein Umweltsünder, das ist eine schlichtweg verdrehte Sichtweise. Die wesentlichen Eckpunkte des Artenschutzes sind andere und darauf sollte man Energie verwenden, anstatt sich hier die Köpfe virtuell einzuschlagen, obwohl wir alle doch eigentlich Ähnliches wollen: Ameisen beobachten und verstehen, andere Menschen für diese kleinen Lebewesen sensibilisieren und wo immer es möglich ist für ihren Schutz eintreten.


LG, Phillip



Post 34315 -

Ich bin eigentlich auch recht oft, wenn auch nicht dauernd online, aber ich habe auch derartiges nicht lesen können, obwohl der Chat ja automatisch aufgeht. Diesen Thread verfolge ich zwar nur noch sporadisch, aber die Beiträge sind ja zum Nachlesen auch noch vorhanden.


ich frage mich da manchmal schon manchmal, was treibt die Leute dazu, plötzlich mehr daraus zu machen, als tatsächlich da ist.


Ich bin eigentlich auch recht oft, wenn auch nicht dauernd online, aber ich habe auch derartiges nicht lesen können, obwohl der Chat ja automatisch aufgeht. Diesen Thread verfolge ich zwar nur noch sporadisch, aber die Beiträge sind ja zum Nachlesen auch noch vorhanden.


ich frage mich da manchmal schon manchmal, was treibt die Leute dazu, plötzlich mehr daraus zu machen, als tatsächlich da ist.



Post 34285 -


Und dann auch noch in unserem Chat über Stunden uns auszuspionieren ist schon ein hartes Stück...


Und dann auch noch solche dreisten Lügen zu verbreiten:


aber was bringt es wenn gleichzeitig mit deinem Post 20 Leute im IG Chat schreien ..."mach Merkur fertig" ??????


Abgesehen davon, dass zu keiner Zeit auch nur annähernd 20 Benutzer im Chat waren, wurde so etwas auch gar nicht gesagt. ;) Scheinst ernsthafte Probleme zu haben, lieber Hopfensack, wenn du solche Wahnvorstellungen hast. :poli:


Weiterhin:


Der größte Teil der IG Leute will sich erst gar nicht annähern.


Woher nimmst du diese Behauptung? Mit wie vielen IG-Mitgliedern hast du gesprochen?


Aber scheinbar ist man im AP wieder auf einen kleinen "Krieg" zwischen den Foren aus; so kennt man diese Persönchen...


PS: Ich erwarte einen Screenshot von dir, lieber Hopfensack, der deine infame Behauptung beweist!



Und dann auch noch in unserem Chat über Stunden uns auszuspionieren ist schon ein hartes Stück...


Und dann auch noch solche dreisten Lügen zu verbreiten:


aber was bringt es wenn gleichzeitig mit deinem Post 20 Leute im IG Chat schreien ..."mach Merkur fertig" ??????


Abgesehen davon, dass zu keiner Zeit auch nur annähernd 20 Benutzer im Chat waren, wurde so etwas auch gar nicht gesagt. ;) Scheinst ernsthafte Probleme zu haben, lieber Hopfensack, wenn du solche Wahnvorstellungen hast. :poli:


Weiterhin:


Der größte Teil der IG Leute will sich erst gar nicht annähern.


Woher nimmst du diese Behauptung? Mit wie vielen IG-Mitgliedern hast du gesprochen?


Aber scheinbar ist man im AP wieder auf einen kleinen "Krieg" zwischen den Foren aus; so kennt man diese Persönchen...


PS: Ich erwarte einen Screenshot von dir, lieber Hopfensack, der deine infame Behauptung beweist!



Post 34314 -

Zur Information: Der gute Hopfensack hat sich im AP geäußert und seine niederträchtigen Lügen mehr oder weniger eingestanden


Ja, es waren keine 20 Mann in dem Chat. Es stimmt, nicht alle 20 haben nacheinander den Satz geschrieben "macht Merkur fertig".


Nein, es wurde nicht wortgenau gesagt "Mach Merkur fertig". Aber genau das sagten die aufkommenden Kommentare aus.


Vielleicht hat Hopfensack ja den Mumm und äußerst sich hier, warum er solche Lügen verbreitet!?


Zur Information: Der gute Hopfensack hat sich im AP geäußert und seine niederträchtigen Lügen mehr oder weniger eingestanden


Ja, es waren keine 20 Mann in dem Chat. Es stimmt, nicht alle 20 haben nacheinander den Satz geschrieben "macht Merkur fertig".


Nein, es wurde nicht wortgenau gesagt "Mach Merkur fertig". Aber genau das sagten die aufkommenden Kommentare aus.


Vielleicht hat Hopfensack ja den Mumm und äußerst sich hier, warum er solche Lügen verbreitet!?



Post 34270 -

Ich denke, dass man bei der Gesetzgebung wohl eher größere Tiere im Hinterkopf hatte, wo das wirklich noch Sinn ergibt. Ob das ganze bei staatenbildenden Insekten noch Sinn macht, ist fraglich...


Das ist das Problem: Die haben da vielleicht an größere Tiere gedacht, allerdings gilt das Gesetz eben für alle aufgeführten Tiere ohne Einschränkungen. Jaja, das gute alte Deutschland, in dem ALLES von vorn bis hinten geregelt ist und dabei vieles einfach nicht durchdacht, bzw. umsetzbar ist :zzz::zzz::zzz:


Ich denke, dass man bei der Gesetzgebung wohl eher größere Tiere im Hinterkopf hatte, wo das wirklich noch Sinn ergibt. Ob das ganze bei staatenbildenden Insekten noch Sinn macht, ist fraglich...


Das ist das Problem: Die haben da vielleicht an größere Tiere gedacht, allerdings gilt das Gesetz eben für alle aufgeführten Tiere ohne Einschränkungen. Jaja, das gute alte Deutschland, in dem ALLES von vorn bis hinten geregelt ist und dabei vieles einfach nicht durchdacht, bzw. umsetzbar ist :zzz::zzz::zzz:



Post 34244 -


Nachts 5-6 Nester plündern und man hat seine 300-400 Euro.
Und ich denke früher oder später würde das auch auf alle Fälle irgendwo passieren, sobald ein Markt für Ameiseneier da ist.


Von daher eine Haltung würde ich beführworten ....Verkauf, Handel etc. nicht ...beides ist aber glaub ich, gesetzlich schwer unter einen Hut zu bekommen, oder?



Wäre es da nicht besser, wenn man seine selbst gehaltenen Nester plündert (wird ja dann wieder nachproduziert, in der Haltungs gibt es ja keine Fressfeinde) statt in den Wald zu gehen und dort einen Hügel plattzumachen und dabei dann wohlmöglich so zu schädigen, dass dies zum Untergang des Volks führt?



Nachts 5-6 Nester plündern und man hat seine 300-400 Euro.
Und ich denke früher oder später würde das auch auf alle Fälle irgendwo passieren, sobald ein Markt für Ameiseneier da ist.


Von daher eine Haltung würde ich beführworten ....Verkauf, Handel etc. nicht ...beides ist aber glaub ich, gesetzlich schwer unter einen Hut zu bekommen, oder?



Wäre es da nicht besser, wenn man seine selbst gehaltenen Nester plündert (wird ja dann wieder nachproduziert, in der Haltungs gibt es ja keine Fressfeinde) statt in den Wald zu gehen und dort einen Hügel plattzumachen und dabei dann wohlmöglich so zu schädigen, dass dies zum Untergang des Volks führt?



Post 34288 -

Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema. Es ist traurig, dass man sich immer wieder mit sowas auseinander setzen muss, aber da drehen wir uns im Kreis. Schade aber, dass unser neuer Forenchat jetzt so missbraucht wird.



Eine Alternative zur Haltung von Waldameisen aus dem Ausland wäre die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Man könnte das Ganze sicher auch mit einem gewissen Versuchsaufbau kombinieren (z.B. Gründung mit artfremden Arbeiterinnen oder ob trotz fehlender WR noch Geschlechtstiere produziert werden, was ja in Anbetracht des Klimawandels durchaus relevant sein könnte) und die Ergebnisse im Internet immer wieder berichten. Da der Eingriff recht gering ist (Entnahme einer Gyne aus der Wildnis und einiger (ungeschützten) Arbeiterinnen für die Gründung) und man u.U. sogar irgendwelchen verwertbaren Ergebnisse hätte, könnte ich mir sogar vorstellen, dass die Behörde da zustimmt.


Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema. Es ist traurig, dass man sich immer wieder mit sowas auseinander setzen muss, aber da drehen wir uns im Kreis. Schade aber, dass unser neuer Forenchat jetzt so missbraucht wird.



Eine Alternative zur Haltung von Waldameisen aus dem Ausland wäre die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung. Man könnte das Ganze sicher auch mit einem gewissen Versuchsaufbau kombinieren (z.B. Gründung mit artfremden Arbeiterinnen oder ob trotz fehlender WR noch Geschlechtstiere produziert werden, was ja in Anbetracht des Klimawandels durchaus relevant sein könnte) und die Ergebnisse im Internet immer wieder berichten. Da der Eingriff recht gering ist (Entnahme einer Gyne aus der Wildnis und einiger (ungeschützten) Arbeiterinnen für die Gründung) und man u.U. sogar irgendwelchen verwertbaren Ergebnisse hätte, könnte ich mir sogar vorstellen, dass die Behörde da zustimmt.



Post 34243 -

Interessant :) Auch wenn ich trotz allem noch nicht so ganz durch den Gesetzdschungel durchschaue :P


Ich würde es auch befürworten wenn man Waldameisen halten darf . Ob es ein Sinn ergibt oder nicht ...es weckt interesse für die Tiere und sorgt vll dafür das sich mehr Menschen auch für den Schutz in der Natur einsetzen .




Sinn des bestehenden „Besitz- und Vermarktungsverbotes" ist es unter anderem zu unterbinden, dass nach einer (angeblich) legalen Einfuhr von Waldameisen keine Kontrolle mehr möglich wäre, ob im Handel erworbene Tiere tatsächlich importiert wurden, oder ob nicht dann doch in Deutschland widerrechtlich gesammelte Tiere zusätzlich verkauft würden.


Wie willst du denn das ganze Kontrollieren ? Angenommen die Nachzucht gelingt ....große Halle ,Schwarmflug ect .....und jemand schafft es und Züchtet 100 Gynen nach die auch noch begattet sind . Was hält den Menschen davon ab noch weitere 100 zu sammeln und dann zu behaupten sie stammen auch auch aus der Zucht . oder er entnimmt Zweigkollonien . Auch da lässt es sich absolut nicht kontrollieren wieviel der Halter nun wirklich aus seinem Nest hat und wieviele aus der Natur . Der Staat müsste sich auf die Aussage des Privaten Halters verlassen .


Und das wird definitiv schief gehen .


Das Ganze hat einen weiteren Rattenschwanz ...


Würde ich einen Waldameisenhaufen privat halten, könnte man mir nicht verbieten Eier, Larven oder Säure an Dritte zu verkaufen.
Wie will der Gesetzgeber kontrollieren ob diese Produkte von meinem oder von einem Hügel aus der Natur kommen??


Genanalysen? In der Praxis ist das sehr schwer nachzuweisen.


Leider leben wir in einer Zeit, wo selbst Kupfer von Gräbern geklaut wird um ein paar Cent vom Schrotthändler zu bekommen.
Wenn man sich die Masse an Brut und Eiern in einem solchen Hügel anschaut, dann denke ich, dass dort wirklich Geld drinnen steckt.


Nachts 5-6 Nester plündern und man hat seine 300-400 Euro.
Und ich denke früher oder später würde das auch auf alle Fälle irgendwo passieren, sobald ein Markt für Ameiseneier da ist.


Von daher eine Haltung würde ich beführworten ....Verkauf, Handel etc. nicht ...beides ist aber glaub ich, gesetzlich schwer unter einen Hut zu bekommen, oder?


Interessant :) Auch wenn ich trotz allem noch nicht so ganz durch den Gesetzdschungel durchschaue :P


Ich würde es auch befürworten wenn man Waldameisen halten darf . Ob es ein Sinn ergibt oder nicht ...es weckt interesse für die Tiere und sorgt vll dafür das sich mehr Menschen auch für den Schutz in der Natur einsetzen .




Sinn des bestehenden „Besitz- und Vermarktungsverbotes" ist es unter anderem zu unterbinden, dass nach einer (angeblich) legalen Einfuhr von Waldameisen keine Kontrolle mehr möglich wäre, ob im Handel erworbene Tiere tatsächlich importiert wurden, oder ob nicht dann doch in Deutschland widerrechtlich gesammelte Tiere zusätzlich verkauft würden.


Wie willst du denn das ganze Kontrollieren ? Angenommen die Nachzucht gelingt ....große Halle ,Schwarmflug ect .....und jemand schafft es und Züchtet 100 Gynen nach die auch noch begattet sind . Was hält den Menschen davon ab noch weitere 100 zu sammeln und dann zu behaupten sie stammen auch auch aus der Zucht . oder er entnimmt Zweigkollonien . Auch da lässt es sich absolut nicht kontrollieren wieviel der Halter nun wirklich aus seinem Nest hat und wieviele aus der Natur . Der Staat müsste sich auf die Aussage des Privaten Halters verlassen .


Und das wird definitiv schief gehen .


Das Ganze hat einen weiteren Rattenschwanz ...


Würde ich einen Waldameisenhaufen privat halten, könnte man mir nicht verbieten Eier, Larven oder Säure an Dritte zu verkaufen.
Wie will der Gesetzgeber kontrollieren ob diese Produkte von meinem oder von einem Hügel aus der Natur kommen??


Genanalysen? In der Praxis ist das sehr schwer nachzuweisen.


Leider leben wir in einer Zeit, wo selbst Kupfer von Gräbern geklaut wird um ein paar Cent vom Schrotthändler zu bekommen.
Wenn man sich die Masse an Brut und Eiern in einem solchen Hügel anschaut, dann denke ich, dass dort wirklich Geld drinnen steckt.


Nachts 5-6 Nester plündern und man hat seine 300-400 Euro.
Und ich denke früher oder später würde das auch auf alle Fälle irgendwo passieren, sobald ein Markt für Ameiseneier da ist.


Von daher eine Haltung würde ich beführworten ....Verkauf, Handel etc. nicht ...beides ist aber glaub ich, gesetzlich schwer unter einen Hut zu bekommen, oder?



Post 34245 -

Wäre es da nicht besser, wenn man seine selbst gehaltenen Nester plündert (wird ja dann wieder nachproduziert, in der Haltungs gibt es ja keine Fressfeinde) statt in den Wald zu gehen und dort einen Hügel plattzumachen und dabei dann wohlmöglich so zu schädigen, dass dies zum Untergang des Volks führt?



Klar wäre das besser .
Ich denke da nicht an die private Produktion von Futtertieren . Sowas kann man auch bei Ebay recht gut versteigern .


Mehr Eier mehr Geld . Menschen sind gierig ....früher oder später will irgendein Idiot mehr Geld und geht an die Natur .


Wäre es da nicht besser, wenn man seine selbst gehaltenen Nester plündert (wird ja dann wieder nachproduziert, in der Haltungs gibt es ja keine Fressfeinde) statt in den Wald zu gehen und dort einen Hügel plattzumachen und dabei dann wohlmöglich so zu schädigen, dass dies zum Untergang des Volks führt?



Klar wäre das besser .
Ich denke da nicht an die private Produktion von Futtertieren . Sowas kann man auch bei Ebay recht gut versteigern .


Mehr Eier mehr Geld . Menschen sind gierig ....früher oder später will irgendein Idiot mehr Geld und geht an die Natur .



Post 34247 -

Aber er kann die Dinge nicht Legal verkaufen . Der Handel wird erschwert . Und somit gibts auch kein Logischen Grund den Bau zu zerstören wenns kein Geld gibt .


Aber er kann die Dinge nicht Legal verkaufen . Der Handel wird erschwert . Und somit gibts auch kein Logischen Grund den Bau zu zerstören wenns kein Geld gibt .



Post 34250 -

Hi Phillip :) Ich wollte nicht von eurem eigentlichen Thema ablenken .


Ich bin ledigdlich auf die Kritik von Barristan in seinem ersten Beitrag eingegangen :)


Das ist natürlich nicht korrekt. Weil eine Kontrolle schwer ist, gibt es ja die Nachweispflicht bei geschützten Arten. Der Halter muss den Nachweis erbringen, dass die Art legal erworben wurde.


Kann er dies nicht, hat er ein Problem und muss evtl. mit einem Bußgeld rechnen. Bei anderen Tierarten funktioniert das seit Jahren recht problemlos. Z. B. stellt bei Feuersalamandern, der Züchter einen entsprechenden Nachweis aus, der dann bei einer Behörde auf Wunsch vorgelegt werden kann. Letztlich ist es bei Ameisen auch nicht anders, sowohl Formica s. str. wie auch Amphibien sind in Deutschland geschützt.


Wie man sieht ergibt sich das Problem überhaupt nicht der erschwerten Kontrolle, weil man die Pflicht des Nachweises dem Halter auferlegt hat.


Ich denke halt das es in der Praxis unmöglich zu Kontrollieren ist ohne neue grauzonen zu öffnen .


Hi Phillip :) Ich wollte nicht von eurem eigentlichen Thema ablenken .


Ich bin ledigdlich auf die Kritik von Barristan in seinem ersten Beitrag eingegangen :)


Das ist natürlich nicht korrekt. Weil eine Kontrolle schwer ist, gibt es ja die Nachweispflicht bei geschützten Arten. Der Halter muss den Nachweis erbringen, dass die Art legal erworben wurde.


Kann er dies nicht, hat er ein Problem und muss evtl. mit einem Bußgeld rechnen. Bei anderen Tierarten funktioniert das seit Jahren recht problemlos. Z. B. stellt bei Feuersalamandern, der Züchter einen entsprechenden Nachweis aus, der dann bei einer Behörde auf Wunsch vorgelegt werden kann. Letztlich ist es bei Ameisen auch nicht anders, sowohl Formica s. str. wie auch Amphibien sind in Deutschland geschützt.


Wie man sieht ergibt sich das Problem überhaupt nicht der erschwerten Kontrolle, weil man die Pflicht des Nachweises dem Halter auferlegt hat.


Ich denke halt das es in der Praxis unmöglich zu Kontrollieren ist ohne neue grauzonen zu öffnen .



Post 34252 -

Hallo,
irgendwie interessant, daß dieses Thema jetzt in ein Ameisenforum kommt, warum jetzt erst?
Es geht ja um die Gesetzeslage und die besteht schon seit den 1980 iger Jahren,
in internationaler Form, Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites)und national in der Bundesartenschutzverordnung.
Also nichts neues, wurde schon vor Jahren in Reptilien-,Amphibien-,Fisch-, Säugetier-, Pflanzen-und Vogelforen durchgekaut.
Wie die Gesetze gehandhabt,angewendet oder umgangen werden,
wurde schon oft diskutiert.
Ob richtig oder falsch, muß jeder der mit artgeschützen Tieren zu tun hat, selber ausmachen.
Das es dabei schwarze Schafe gibt, die diejenigen welche es ordentlich handhaben,
in Misskredit in der Öffentlichkeit bringen,
ist leider eine Erscheinung unserer Zeit.
Geld ist alles, dafür geht man über Leichen und vergißt Anstand und dabei die Würde der gefangenen Lebewesen.
Gruß
Steffen


Hallo,
irgendwie interessant, daß dieses Thema jetzt in ein Ameisenforum kommt, warum jetzt erst?
Es geht ja um die Gesetzeslage und die besteht schon seit den 1980 iger Jahren,
in internationaler Form, Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites)und national in der Bundesartenschutzverordnung.
Also nichts neues, wurde schon vor Jahren in Reptilien-,Amphibien-,Fisch-, Säugetier-, Pflanzen-und Vogelforen durchgekaut.
Wie die Gesetze gehandhabt,angewendet oder umgangen werden,
wurde schon oft diskutiert.
Ob richtig oder falsch, muß jeder der mit artgeschützen Tieren zu tun hat, selber ausmachen.
Das es dabei schwarze Schafe gibt, die diejenigen welche es ordentlich handhaben,
in Misskredit in der Öffentlichkeit bringen,
ist leider eine Erscheinung unserer Zeit.
Geld ist alles, dafür geht man über Leichen und vergißt Anstand und dabei die Würde der gefangenen Lebewesen.
Gruß
Steffen



Post 34287 -

Hallo Leute,


regt Euch doch nicht auf, nur weil einer Mist geschrieben hat. Ich habe eben meine eigene Sichtweise im Ameisenportal geschrieben.
Ja ich mußte dort schreiben zu diesem Post, denn es wurde ja behauptet es wären bestimmte Worte gefallen und das stimmt nicht,
ich war ja dabei.
Doch muß man aufpassen, jetzt gegen eine Person zu schießen, die sich noch nicht zu diesem Post geäußert hat.
Das halte ich für unfair, ich habe Hopfensack auch empfohlen sich bei allen Beteiligten zu entschuldigen.
Nur so kommt man da heraus, wenn man etwas falsch verstanden hat.
Hoffe er hat das verstanden!!
Gruß Steffen


Hallo Leute,


regt Euch doch nicht auf, nur weil einer Mist geschrieben hat. Ich habe eben meine eigene Sichtweise im Ameisenportal geschrieben.
Ja ich mußte dort schreiben zu diesem Post, denn es wurde ja behauptet es wären bestimmte Worte gefallen und das stimmt nicht,
ich war ja dabei.
Doch muß man aufpassen, jetzt gegen eine Person zu schießen, die sich noch nicht zu diesem Post geäußert hat.
Das halte ich für unfair, ich habe Hopfensack auch empfohlen sich bei allen Beteiligten zu entschuldigen.
Nur so kommt man da heraus, wenn man etwas falsch verstanden hat.
Hoffe er hat das verstanden!!
Gruß Steffen